CoVet kann GOT-Positionen für die Leistungen vorschlagen, die Sie während einer Konsultation erbracht haben. So prüfen Sie die Abrechnung eines Falls an einer Stelle, statt jede Position einzeln in der Gebührenordnung nachzuschlagen.
Was ist GOT-Abrechnung?
Die GOT (Gebührenordnung für Tierärzte) ist die offizielle Gebührenordnung für tierärztliche Leistungen in Deutschland. Sie führt jede abrechenbare Leistung als nummerierte Position auf.
Nachdem CoVet Ihre Aufnahme transkribiert hat, erkennt es die klinischen Maßnahmen, die Sie durchgeführt haben, zum Beispiel eine Untersuchung, eine Injektion oder eine Wundversorgung, und schlägt die jeweils passende GOT-2022-Position vor. Anschließend bestätigen, verwerfen oder ändern Sie jeden Vorschlag.
CoVet schlägt nur Positionen vor, die im GOT-Katalog existieren, und nur Positionen, die für die behandelte Tierart gelten. Wenn keine Position zu einer Maßnahme passt, lässt CoVet sie ohne Vorschlag, anstatt zu raten.
Wer es nutzen kann
GOT-Abrechnung wird automatisch für CoVet-Nutzerinnen und -Nutzer aktiviert, deren Konto-Land auf Deutschland eingestellt ist. Sie müssen keine Einstellungen ändern, um loszulegen.
So funktioniert es
1. Konsultation aufnehmen
Nehmen Sie die Konsultation wie gewohnt auf der Case Page auf. Wenn Sie laut beschreiben, was Sie tun, zum Beispiel „Ich nehme Blut für ein großes Blutbild ab“, erkennt CoVet jede abrechenbare Maßnahme leichter.
2. Audio von CoVet transkribieren lassen
Wenn Sie die Aufnahme beenden, transkribiert CoVet die Konsultation und erkennt die durchgeführten Maßnahmen. Leistungen, die nur besprochen wurden, etwa eine Operation, die Sie für einen späteren Termin empfohlen haben, werden nicht vorgeschlagen.
3. Tab „Billing“ öffnen
Öffnen Sie im Fall den Bereich Tasks und wechseln Sie zum Tab Billing. Dort sehen Sie für jede von CoVet erkannte Maßnahme eine Zeile mit der vorgeschlagenen GOT-Position.
4. Jeden Vorschlag prüfen
Jede Zeile enthält die folgenden Informationen:
Feld | Was es Ihnen sagt |
Maßnahme aus der Aufnahme | Die Leistung, die CoVet in Ihrer Konsultation erkannt hat, zum Beispiel „Blutentnahme“ oder „Subkutane Injektion“. |
GOT-Position | Die vorgeschlagene Positionsnummer zusammen mit ihrem Teil des Katalogs (Teil A, B oder C) und dem Abschnittstitel, zum Beispiel „Grundleistungen“. |
Konfidenz | Wie sicher CoVet sich bei der Zuordnung ist: hoch, mittel oder niedrig. Prüfen Sie Vorschläge mit mittlerer und niedriger Konfidenz sorgfältig, bevor Sie sie bestätigen. |
5. Positionen bestätigen, verwerfen, bearbeiten oder ergänzen
Was Sie tun möchten | So gehen Sie vor |
Einen Vorschlag übernehmen | Klicken Sie auf das Häkchen, um die Position zu bestätigen. |
Einen Vorschlag entfernen | Verwerfen oder löschen Sie die Position, wenn sie auf den Fall nicht zutrifft. |
Einen Vorschlag ändern | Bearbeiten Sie die Position und suchen Sie im GOT-Katalog nach der richtigen. Die Suchergebnisse zeigen die GOT-Nummer und enthalten nur Positionen für die Tierart des Patienten. |
Eine fehlende Leistung ergänzen | Suchen Sie im GOT-Katalog und fügen Sie die Position manuell hinzu. |
Vorschläge mit individuellen Anweisungen verfeinern
Mit Ihren individuellen Anweisungen für die Abrechnung (Billing) steuern Sie, wie CoVet GOT-Positionen vorschlägt, zum Beispiel um abzubilden, wie Ihre Praxis bestimmte Leistungen abrechnet.
Öffnen Sie Ihr Profil.
Klicken Sie unter Tools auf Personalization.
Wählen Sie den Tab Task Management und tragen Sie Ihre Anweisungen unter Billing tasks ein.
Weitere Informationen zu Abrechnungsaufgaben und individuellen Anweisungen finden Sie unter Aufgabenverwaltung in CoVet.
Was GOT-Abrechnung noch nicht enthält
GOT-Abrechnung hilft Ihnen zu erkennen, welche Positionen Sie abrechnen sollten. Es erstellt keine Rechnung: Nutzen Sie die bestätigten Positionen als Übersicht, wenn Sie in Ihrem Praxisverwaltungssystem abrechnen.
Derzeit nicht enthalten sind:
Preise und Rechnungssummen
GOT-Steigerungssätze (der Faktor 1x bis 3x)
Zuschläge für Notdienst, Nacht, Wochenende und Feiertage
Arzneimittel (Abrechnung nach AMPreisV) und Verbrauchsmaterial (Abrechnung nach § 11 GOT)
Konsultationen mit mehr als einem Patienten, zum Beispiel bei Würfen
Export oder Übermittlung bestätigter Positionen an Ihr Praxisverwaltungssystem
Sie bleiben für die endgültige Rechnung verantwortlich. Prüfen Sie die vorgeschlagenen Positionen immer, bevor Sie abrechnen.
Tipps für beste Ergebnisse
Nennen Sie während der Konsultation laut die Tierart und die Maßnahmen, die Sie durchführen
Benennen Sie die konkrete Untersuchung oder Analyse, zum Beispiel „großes Blutbild“ statt nur „Blutuntersuchung“, damit CoVet sowohl die Probenentnahme als auch die Analyse vorschlagen kann
Nennen Sie für jede Phase das Anästhesieverfahren, zum Beispiel Einleitung und Inhalationsnarkose zur Aufrechterhaltung
Prüfen Sie zuerst die Vorschläge mit mittlerer und niedriger Konfidenz
Nutzen Sie die Katalogsuche, um alles zu ergänzen, was CoVet übersehen hat
